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Geheimdienstkontrolle: „Kontrolle darf nicht davon abhängen, ob der Geheimdienst freiwillig kooperiert“

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Резюме

Raum für IT-Fachkräfte des BND: Die ehemalige Kommunikationszentrale in Pullach. Aus dem Buch „Nachts schlafen die Spione“. – Alle Rechte vorbehalten Martin Lukas KimDas Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Bundesdatenschutzbeauftragten gegen den BND abgewiesen. Damit entsteht eine kontrollfreie Zone. Die Behördenchefin nennt diese Situation bei der Geheimdienstkontrolle „absurd“. Menschenrechts- und Geheimdienstexperten sehen nun die Bundesregierung in der Pflicht, eine wirkungsvolle Kontrolle zu schaffen.

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